Asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605*

Bei diesen Abfällen handelt es sich um Materialien, die vorwiegend bei der Herstellung und Verwendung von Baustoffen als auch bei Abriss, Demontagen, Rückbau von Gebäuden entstehen. Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. Seit 1991 besteht in Deutschland ein Herstellungsverbot und ab 1992 ein Verwendungsverbot für Asbestzemententprodukte. Die entstehenden asbesthaltigen Abfälle, die bei Abbruch-Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen anfallen, sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Asbesthaltige Bauabfälle sind in reißfesten PE Folien oder in Big Bags zu verpacken. Produkte, die festgebundenes Asbest mit einer Rohdichte über

1000 kg/m³ = 10 - 15 % Asbest, restliche Menge Zement enthalten z.B.: Asbestzementplatten für

 

  • Heizkörper
  • Fassadenverkleidungen
  • Dacheindeckungen
  • Asbestzementrohre
  • Kanalelemente
  • Blumenkästen
  • Fensterbrettern
  • Baufanit, Eternit

 

Richtpreis für asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605*

 

Abfallart

AVV.Nr.

3 cbm

5 cbm

7 cbm

ab 10 cbm

 

 

Container

Container

Container

Container

 

 

 

 

 

(je cbm)

 

 

netto in €

netto in €

netto in €

netto in €

 

 

brutto in €

brutto in €

brutto in €

brutto in €

           

asbesthaltige

170605*

405,00

590,00

771,67

105,00

Baustoffe

 

481,95

702,10

918,29

124,95

 

 

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Stand: 05/2012