Bauschutt, AVV 170101 – 170103, 170107, 170504
Bauschutt besteht aus allen Arten von mineralischen Materialien.
Man unterscheidet in folgende Kategorien:
Beton (AVV 170101)
Straßenaufbruch, reiner Betonaufbruch und Naturstein
Ziegel (AVV 170102)
Mauersteine, Ziegelsteine, Dachziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik (AVV 170103)
Fliesen, Ziegel, Keramik, Kacheln sowie Mörtel- oder Putzreste
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen (AVV 170107)
170107 ist ein Gemisch aus Beton (170101), Ziegeln (170102) und Fliesen, Ziegeln und Keramik (170103).
Zu 170107 gehören also reiner Betonabbruch, Mauerwerk, Ziegelsteine, Dachziegel, Fliesen und Kacheln, Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik sowie Mörtel- oder Putzreste.
Gips- und Gipskartonplatten sowie Heizkörper gehören nicht zu der o.g. Abfallart.
Boden und Steine (AVV 170504)
Ist ein mineralisches Material,
welches nicht aus altlastenverdächtigen Flächen stammen darf.
Boden und Steine können sein:
Aushub, Sand und Mutterboden.
Richtpreise für Bauschutt, AVV 170101 – 170103, 170107, 170504
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AVV-Nr., die mit einem * gekennzeichnet sind, sind gefährliche Abfälle und müssen gesondert entsorgt werden.
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* Diese Behältergrößen können wir Ihnen ab Juni 2012 zur Verfügung stellen.
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Stand: 05/2012
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