anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, AVV 170603*

anderes Dämmmaterial auch KMF (künstliche Mineralfasern) genannt sind Materialien die nicht brennbar sind, wie z.B.:

 

  • Glaswolle
  • Steinwolle
  • Schlackenwollen
  • und Keramikfaser Produkte

 

Diese KMF Materialien werden unter anderem als Wärme-, Schallisolierung und Brandschutzprodukte z.B.

 

  • in Trennwänden und Fußböden
  • als Isolierungen von Rohrleitungen
  • Dachbau
  • Gipskartonplatten und
  • Spanplatten

 

genutzt. Auf Grund ihrer Gefahrenmerkmale (krebserzeugend H7, reizend H4) wird dieser Abfall als gefährlicher Abfall eingestuft.

 

Bitte beachten Sie, dass o.g. Material immer in stabiler Folie oder in Big Bags verpackt sein muss. Für gefährliche Abfälle besteht grundsätzlich eine Nachweispflicht mittels Entsorgungsnachweis (sogenannte Vorabkontrolle) bzw. Begleit-/Übernahmescheinen (sogenannte Verbleibskontrolle)

 

Richtpreis für anderes Dämmmaterial (KMF), AVV 170603*

 

Abfallart

AVV.Nr.

3 cbm

5 cbm

7 cbm

ab 10 cbm

 

 

Container

Container

Container

Container

 

 

 

 

 

(je cbm)

 

 

netto in €

netto in €

netto in €

netto in €

 

 

brutto in €

brutto in €

brutto in €

brutto in €

           

anderes Dämm-

170603*

165,00

235,29

277,31

33,70

material (KMF)

 

196,35

280,00

330,00

40,10

 

 

 

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Stand: 05/2012

 

 

Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen
Quelle: SBB mbH, Stand 06.01.2010
merkblatt_kmf_2010.pdf
PDF-Dokument [481.0 KB]