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Bauschutt, AVV 170101 – 170103, 170107, 170504
Bauschutt besteht aus allen Arten von mineralischen Materialien. Man unterscheidet folgende Kategorien: Beton, Ziegel, Fliesen, Ziegeln und Keramik, Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, Boden und Steine.
Beton (AVV 170101)
Straßenaufbruch, reiner Betonaufbruch und Naturstein
Ziegel (AVV 170102)
Mauersteine, Ziegelsteine, Dachziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik (AVV 170103)
Fliesen, Ziegel, Keramik, Kacheln sowie Mörtel- oder Putzreste
Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen (AVV 170107)
170107 ist ein Gemisch aus Beton (170101), Ziegeln (170102) und Fliesen, Ziegeln und Keramik (170103).
Zu 170107 gehören also reiner Betonabbruch, Mauerwerk, Ziegelsteine, Kalksandsteine, Dachziegel, Fliesen und Kacheln, Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik sowie Mörtel- oder Putzreste. Gips- und Gipskartonplatten sowie Heizkörper gehören nicht zu der o.g. Abfallart.
Boden und Steine (AVV 170504)
Ist ein mineralisches Material, welches nicht aus altlastenverdächtigen Flächen stammen darf.
Boden und Steine können sein:
Aushub, Sand und Mutterboden.
Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen, AVV 170802
Baustoffe auf Gipsbasis sind mineralische Materialien auf Gipsbasis, die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen.
Baustoffe auf Gipsbasis können sein:
Baumischabfall, AVV 170904
Baumischabfälle sind Gemische aus mineralischen und nicht-mineralischen Stoffen.
Entsorgt werden können also folgende Materialien in einem Behälter.
Bitte beachten Sie, dass unsere Container nicht für die Aufnahme von flüssigen Stoffen geeignet sind.
Asbesthaltige Stoffe, Farbabfälle, Dach- und Teerpappe, Baustyropor (HBCD-haltiges Dämmmaterial), Isolier- und Dämmstoffe (KMF), AIV-Holz und andere gefährliche Abfälle aus dem Rückbau sind Abfälle, die gesondert entsorgt werden müssen und somit nicht in einen Baumischabfallcontainer gehören.
Holz AI – AIV, AVV 150103, 170201, 170204*, 200138
Hölzer sind mineralische Materialien, also Abfälle / industrielle Nebenprodukte / Recyclingprodukte, die vereinzelt erneut als Baustoffe eingesetzt werden können. Man unterscheidet hierbei die Kategorien AI bis AIV, wobei AIV gesondert zu entsorgen ist, da es sich um schadstoffbelastete Hölzer handelt.
A I – naturbelassenes Altholz (AVV 150103, 170201, 200138)
Paletten aus Vollholz, z.B. Europaletten, Industriepaletten, Transportbehälter, Verschläge, Obst/Gemüse- und Zierpflanzkisten und ähnliche Kisten aus Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989), Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel), Verschnitt von naturbelassenem Vollholz.
A II – Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen, Möbel mit Holzfurnieren (AVV 150103, 170201, 200138)
Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung, Bauholz, Spanplatten und Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken.
A III – Verpackungsholz mit Verbundmaterialien, Möbel mit Beschichtungen (AVV 150103, 170201, 200138, 200307)
Paletten mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (Kunststofffurniere), Altholz aus dem Sperrmüll.
A IV – Schadstoffbelastetes Holz (gesondert als gefährlicher Abfall zu entsorgen) (AVV 170204*)
Behandeltes Holz z.B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz wie Fensterholz ohne Glas, Außentüren, Palisaden, ebenso schadstoffbelastetes Holz z.B. Bahnschwellen, Jägerzaun, Holz aus Dachkonstruktionen und Holz mit Teerpappenanhaftungen, Brandholz, Holzfachwerk und imprägnierte Dachsparren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich.
Grünschnitt / Gartenabfälle, AVV 200201
Unter Grünschnitt / Gartenabfälle versteht man alle kompostierbaren Abfälle.
Unter Grünschnitt / Gartenabfälle fallen folgende Kategorien:
Gemischte Verpackungen, AVV 150106
Unter gemischte Verpackunsmaterialien fallen:
Sperrmüll, AVV 200307
Sperrmüll fällt in der Regel bei Wohnungsauflösungen bzw. Wohnungs- und / oder Kellerentrümplung an.
Diese sperrigen Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können, sind meist:
Pappe / Papier, AVV 150101
Dies sind Abfälle, die in der Verpackungsindustrie zusammengefasst als gemischtes Altpapier bezeichnet werden und in unterschiedlichen Fraktionen anfallen.
Unterschieden wird Pappe / Papier noch in Kaufhausaltpapier / Kartonagen (B 19) und in gem. Altpapier (B 12). Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff und wird der Wiederverwendung zugeführt. Es sollte keine Verunreinigungen wie z.B. Klebstoffreste oder Verschmutzungen aufweisen.
Eisen und Stahl, AVV 170405
Darunter versteht man Metalle ohne schädliche Restanhaftungen oder Restbefüllungen.
Bitte beachten Sie, dass Fremdstoffe, Materialien nicht metallischen Ursprungs nicht in einen Metallschrottcontainer entsorgt werden dürfen.
Kohlenteer- und teerhaltige Produkte, AVV 170303*
Hierbei handelt es sich um teerhaltige Dachpappenabfälle aus Abriss- oder Sanierungamaßnahmen von Gebäuden, die aufgrund der früheren teerhaltigen Beschichtung sowie einer Splitt- Bestreuung erhebliche Schadstoffe aufweisen.
Kohlenteer- und teerhaltige Produkte, AVV 170303* ohne Asbest u. KMF
Herkunft der teerhaltigen Dachpappenabfälle aus Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die auf Grund der früheren teerhaltigen Beschichtung sowie einer Splitt-Bestreuung erhebliche Schadstoffe aufweisen, u.a. die sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe mit einem PAK-Gehalt größer als 100 mg/kg TS und somit als gefährlicher Abfall eingestuft wird, da PAK-Verbindungen krebserzeugend sind.
Annahmekriterien von Dachdeckungsabfällen frei von Asbest und gefährlichen künstlichen Mineralfasern (KMF) = Preiskategorie 1 = L x B X D bis 1,50 m x 0,80 m x 10 mm. Dachpappe mit wenigen Verunreinigungen bis max. 5 Vol.-% (inkl. Polystyroldämmstoffen, FCKW-frei). Vor Übergabe des Abfalls muss dem Entsorger / Einsammler eine Analytik (PAK, Asbest, KMF-Fasern) sowie das Probenahmeprotokoll mit Bezug zum Bauvorhaben vorliegen. Es ist eine Prüfmethode für die Faseranalytik zu verwenden, die eine Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 Ma% hat. (Analyse nach VDI 3866 Blatt 5, Anhang B)
Download:
Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffen enthält (auch KMF genannt), AVV 170603*
Anderes Dämmmaterial – auch KMF (künstliche Mineralfaser) genannt – sind Materialien, die nicht brennbar sind.
wie z.B.:
Diese KMF Materialien werden unter anderem als Wärme-, Schallisolierung und Brandschutzprodukte z.B.
genutzt. Auf Grund ihrer Gefahrenmerkmale (krebserzeugend H7, reizend H4) wird dieser Abfall als gefährlicher Abfall eingestuft. Herstellung / Verwendung bis einschließlich 2000.
Bitte beachten Sie, dass o.g. Material immer in Kunststoffgewebesäcken oder Kunststoffgewebe Big-Bags oder Container Big-Bags jeweils mit Warnaufdruck "Mineralfaserabfälle" vom Abfallerzeuger am Entstehungsort zu verpacken sind. Für gefährliche Abfälle besteht grundsätzlich eine Nachweispflicht mittels Entsorgungsnachweis (sogenannte Vorabkontrolle) bzw. Begleit-/Übernahmescheinen (sogenannte Verbleibskontrolle)
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Bitumen, AVV 170302
Diese Abfallart stammt aus dem Neubau von Gebäuden, wo Verschnitte und Reste von teerfreien Dachpappen anfallen.
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen....., AVV 170302 - teerfrei, ohne Asbest u. KMF
Herkunft aus Neubau von Gebäuden, wo Verschnitte und Reste von teerfreien Dachpappen anfallen. Heute werden Dachpappen ausschließlich mit Bitumen beschichtet, die keine oder nur in Spuren PAK-Verbindungen aufweisen. Bitumen besitzt eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Wasser, Luft und Chemikalien. Annahmekriterien wie AVV 170303*.
Man findet seine Anwendung in Abdichtungsmaterialien, wie z.B.:
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Asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605*
Bei diesen Abfällen handelt es sich um Materialien, die vorwiegend bei der Herstellung und Verwendung von Baustoffen als auch bei Abriss, Demontagen, Rückbau von Gebäuden
Asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605*
Bei diesen Abfällen handelt es sich um Materialien, die vorwiegend bei der Herstellung und Verwendung von Baustoffen als auch bei Abriss, Demontagen, Rückbau von Gebäuden entstehen. Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. Seit 1991 besteht in Deutschland ein Herstellungsverbot und ab 1992 ein Verwendungsverbot für Asbestzemententprodukte. Die entstehenden asbesthaltigen Abfälle, die bei Abbruch-Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen anfallen, sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Asbesthaltige Bauabfälle sind in Kunststoffgewebe-Säcken oder in Kunststoffgewebe-Big-Bags am Entstehungsort vom Abfallerzeuger zu verpacken. Produkte, die festgebundenes Asbest mit einer Rohdichte über 1000 kg/m³ = 10 - 15 % Asbest, restliche Menge Zement enthalten z.B.: Asbestzementplatten für
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Abfallart | AVV-Nr. | 3cbm Container | 5cbm Container | 7cbm Container | ab 10cbm Container (je cbm) |
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in € | in € | in € | in € |
Beton armiert <60x40x40 | 170101 | 150,00 netto | 190,00 netto | 230,00 netto | 30,00 netto |
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178,50 brutto | 226,10 brutto | 273,70 brutto | 35,70 brutto |
Fliesen, Keramik | 170103 | 295,00 netto | 395,00 netto | 475,00 netto | 60,00 netto |
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351,05 brutto | 470,05 brutto | 562,25 brutto | 71,40 brutto |
gem. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik | 170107 | 315,00 netto | 400,00 netto | 490,00 netto | 60,00 netto |
---|---|---|---|---|---|
374,85 brutto | 476 brutto | 583,10 | 71,40 brutto |
Boden und Steine | 170504 | 295,00 netto | 395,00 netto | - | 60,00 netto |
---|---|---|---|---|---|
351,05 brutto | 470,05 brutto | - | 71,40 brutto |
Baustoffe auf Gipsbasis | 170802 | 400,00 netto | 405,00 netto | 500,00 netto | 55,00 netto |
---|---|---|---|---|---|
357,00 brutto | 481,95 brutto | 595,00 brutto | 65,45 brutto |
gem. Bau- und Abbruchsabfälle | 170904 | 350,00 netto | 450,00 netto | 550,00 netto | 74,00 netto |
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416,50 brutto | 535,50 brutto | 654,50 brutto | 88,06 brutto |
Holz AI-AIII | 150103 | 240,00 netto | 300,00 netto | 360,00 netto | 45,00 netto |
---|---|---|---|---|---|
170201 | 285,60 brutto | 357,00 brutto | 428,40 brutto | 53,55 brutto |
Grünabfälle, Gartenabfälle | 200201 | 285,00 netto | 364,00 netto | 390,00 netto | 44,00 netto |
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339,15 brutto | 433,16 brutto | 464,10 brutto | 52,36 brutto |
gem. Verpackungen | 150106 | 300,00 netto | 410,00 netto | 484,00 netto | 60,00 netto |
---|---|---|---|---|---|
348,00 brutto | 475,60 brutto | 561,44 brutto | 69,60 brutto |
Pappe, Papier | 150101 | 140,00 netto | 160,00 netto | 170,00 netto | auf Anfrage |
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166,60 brutto | 190,40 brutto | 202,30 brutto | auf Anfrage |
Eisen und Stahl | 170405 | 60,00 netto | 50,00 netto | 0,00 | 0,00 |
---|---|---|---|---|---|
71,40 brutto | 59,50 brutto | 0,00 | 0,00 |
Kohlenteer und teerhaltige Produkte | 170302 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
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170303 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | |
170903 | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
anderes Dämmmaterial (KMF) | 170603* | 354,00 netto | 474,00 netto | 570,00 netto | 70,00 netto |
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421,26 brutto | 564,06 brutto | 678,30 brutto | 83,30 brutto |
anderes Dämmmittel (KMF Deckenplatten) | 170603* | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
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auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage | auf Anfrage |
asbesthaltige Baustoffe | 170605* | 480,00 netto | 715,00 netto | 935,00 netto | 135,00 netto |
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571,20 brutto | 850,85 brutto | 1.112,65 brutto | 160,65 brutto |
AVV-Nr., die mit einem * gekennzeichnet sind, sind gefährliche Abfälle
und müssen gesondert und sortenrein entsorgt werden und sind in jeweilige Kunststoffgewebesäcke (Big Bags) mit
Warnaufdruck zu verpacken.
Big Bags Anlieferungen können Sie gern in Verbindung mit Ihrer Containergestellung erteilen: Kosten je Big Bag für
AVV 170603* (KMF) Fassungsvermögen ca. 2,5 cbm - 10,00 € netto (11,90 € brutto)
AVV 170605* (asbesthaltige Baustoffe) ca. 1,0 cbm - 18,25 € netto (21,72 € brutto)
AVV 170903* (Dachpappe mit Asbest) ca. 1,0 cbm - 18,25 € netto (21,72 € brutto)
Ab dem 11. Tag berechnen wir je Behälter/je Tag ein Mietpreis i.H.v. 2,00 € netto (2,38 € brutto).
Obige Preise beinhalten An- und Abfahrt, Verwertung / Beseitigung zzgl. 19% Mehrwertsteuer.
Neukunden bezahlen bei Anlieferung bzw. Gestellung des Containers per Barzahlung vor Ort oder vorab per Überweisung jedoch vor Containergestellung. ** Diese Behältergrößen können wir für dieses Material nicht anbieten.
Stand: 01.01.2022
Wenn Sie Fragen zu unseren Preisen haben, dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
André Klees Container Service
Ladestr. 9 B, 15834 Rangsdorf
033708 93 11 30
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