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Unterstützung bei der Entsorgung verschiedener Abfallarten


Bauschutt, AVV 170101 – 170103, 170107, 170504

Bauschutt besteht aus allen Arten von mineralischen Materialien. Man unterscheidet folgende Kategorien: Beton, Ziegel, Fliesen, Ziegeln und Keramik, Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, Boden und Steine.

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    Beton (AVV 170101)

    Straßenaufbruch, reiner Betonaufbruch und Naturstein


    Ziegel (AVV 170102)

    Mauersteine, Ziegelsteine, Dachziegel


    Fliesen, Ziegel und Keramik (AVV 170103)

    Fliesen, Ziegel, Keramik, Kacheln sowie Mörtel- oder Putzreste


    Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 170106* fallen (AVV 170107)

    170107 ist ein Gemisch aus Beton (170101), Ziegeln (170102) und Fliesen, Ziegeln und Keramik (170103).

    Zu 170107 gehören also reiner Betonabbruch, Mauerwerk, Ziegelsteine, Kalksandsteine, Dachziegel, Fliesen und Kacheln, Waschbecken und Toilettenschüsseln aus Keramik sowie Mörtel- oder Putzreste. Gips- und Gipskartonplatten sowie Heizkörper gehören nicht zu der o.g. Abfallart.


    Boden und Steine (AVV 170504)

    Ist ein mineralisches Material, welches nicht aus altlastenverdächtigen Flächen stammen darf.

    Boden und Steine können sein:

    Aushub, Sand und Mutterboden.

Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen, AVV 170802

Baustoffe auf Gipsbasis sind mineralische Materialien auf Gipsbasis, die bei Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen.

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    Baustoffe auf Gipsbasis können sein:

    • Ytong
    • Gas- u. Porenbetonsteine
    • Gipskartonwände (Rigips)
    • Trockenbauplatten (Fermacellplatten)
    • Gipsdeckenplatten
    • Gipsfaserplatten

Baumischabfall, AVV 170904

Baumischabfälle sind Gemische aus mineralischen und nicht-mineralischen Stoffen.

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    Entsorgt werden können also folgende Materialien in einem Behälter.

    • Tapetenreste
    • Pappe, Papier und Kartonage
    • Kabel und Rohre
    • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne (AI - AIII)
    • Kunststofffolien und leere Eimer
    • Gips- und Rigipsplatten
    • Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper
    • Beton, Steine
    • Keramik

     

    Bitte beachten Sie, dass unsere Container nicht für die Aufnahme von flüssigen Stoffen geeignet sind.


    Asbesthaltige Stoffe, Farbabfälle, Dach- und Teerpappe, Baustyropor (HBCD-haltiges Dämmmaterial), Isolier- und Dämmstoffe (KMF), AIV-Holz und andere gefährliche Abfälle aus dem Rückbau sind Abfälle, die  gesondert entsorgt werden müssen und somit nicht in einen Baumischabfallcontainer gehören.

Holz AI – AIV, AVV 150103, 170201, 170204*, 200138

Hölzer sind mineralische Materialien, also Abfälle / industrielle Nebenprodukte / Recyclingprodukte, die vereinzelt erneut als Baustoffe eingesetzt werden können. Man unterscheidet hierbei die Kategorien AI bis AIV, wobei AIV gesondert zu entsorgen ist, da es sich um schadstoffbelastete Hölzer handelt.

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    A I – naturbelassenes Altholz (AVV 150103, 170201, 200138)

    Paletten aus Vollholz, z.B. Europaletten, Industriepaletten, Transportbehälter, Verschläge, Obst/Gemüse- und Zierpflanzkisten und ähnliche Kisten aus Vollholz, Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989), Möbel aus naturbelassenem Vollholz (unbehandelte Massivholzmöbel), Verschnitt von naturbelassenem Vollholz.


    A II – Verpackungsholz und Holzwerkstoffe ohne schädliche Verunreinigungen, Möbel mit Holzfurnieren (AVV 150103, 170201, 200138)

    Paletten und Transportkisten aus Holzwerkstoffen, Möbel ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung, Bauholz, Spanplatten und Dielen, Bretterschalungen aus dem Innenausbau, Türblätter und Zargen von Innentüren, Profilblätter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken.


    A III – Verpackungsholz mit Verbundmaterialien, Möbel mit Beschichtungen (AVV 150103, 170201, 200138, 200307)

    Paletten mit Verbundmaterialien, Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (Kunststofffurniere), Altholz aus dem Sperrmüll.


    A IV – Schadstoffbelastetes Holz (gesondert als gefährlicher Abfall zu entsorgen) (AVV 170204*)

    Behandeltes Holz  z.B. mit Holzschutzmitteln lackiertes Holz wie Fensterholz ohne Glas, Außentüren, Palisaden, ebenso schadstoffbelastetes Holz z.B. Bahnschwellen, Jägerzaun, Holz aus Dachkonstruktionen und Holz mit Teerpappenanhaftungen, Brandholz, Holzfachwerk und imprägnierte Dachsparren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich.

Grünschnitt / Gartenabfälle, AVV 200201

Unter Grünschnitt / Gartenabfälle versteht man alle kompostierbaren Abfälle.

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    Unter Grünschnitt / Gartenabfälle fallen folgende Kategorien:

    • Laub
    • Sträucher
    • Baum- und Heckenschnitt
    • Rasenschnitt
    • Äste bis 15 cm Aststärke
    • Baumstämme ab 15 cm und große Wurzeln gehören zu den Stubben und sind gesondert zu entsorgen

Gemischte Verpackungen, AVV 150106

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    Unter gemischte Verpackunsmaterialien fallen: 

    • verschmutzte Verpackungsmaterialien ohne schädliche Inhalte
    • verschmutze Folie
    • Verpackungsholz
    • Papiersäcke mit Kunststoffinlets
    • Umreifungsbänder aus Kunststoff und Metallen
    • Styroporbauteile

Sperrmüll, AVV 200307

Sperrmüll fällt in der Regel bei Wohnungsauflösungen bzw. Wohnungs- und / oder Kellerentrümplung an.

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    Diese sperrigen Gegenstände, die wegen ihrer Größe nicht über die Hausmülltonne entsorgt werden können, sind meist:

    • alte oder beschädigte Möbelstücke
    • Teppiche und Matratzen
    • sperriger Haushalt und Küchen
    • Elektrogeräte wie Waschmaschine und Herde (außer Kühlschränke und Bildschirme)
    • Fahrräder

Pappe / Papier, AVV 150101

Dies sind Abfälle, die in der Verpackungsindustrie zusammengefasst als gemischtes Altpapier bezeichnet werden und in unterschiedlichen Fraktionen anfallen.

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    • Pappe / Papier
    • Zeitungen
    • Zeitschriften
    • Kartonagen
    • Kataloge

     

    Unterschieden wird Pappe / Papier noch in Kaufhausaltpapier / Kartonagen (B 19) und in gem. Altpapier (B 12). Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff und wird der Wiederverwendung zugeführt. Es sollte keine Verunreinigungen wie z.B. Klebstoffreste oder Verschmutzungen aufweisen.

Eisen und Stahl, AVV 170405

Darunter versteht man Metalle ohne schädliche Restanhaftungen oder Restbefüllungen.

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    • Heizkörper
    • Badewannen
    • Rohre
    • Elektromotoren
    • Stahlträger
    • Metallspäne

     

    Bitte beachten Sie, dass Fremdstoffe, Materialien nicht metallischen Ursprungs nicht in einen Metallschrottcontainer entsorgt werden dürfen.

Kohlenteer- und teerhaltige Produkte, AVV 170303*

Hierbei handelt es sich um teerhaltige Dachpappenabfälle aus Abriss- oder Sanierungamaßnahmen von Gebäuden, die aufgrund der früheren teerhaltigen Beschichtung sowie einer Splitt- Bestreuung erhebliche Schadstoffe aufweisen.

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    Kohlenteer- und teerhaltige Produkte, AVV 170303* ohne Asbest u. KMF

    Herkunft der teerhaltigen Dachpappenabfälle aus Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden, die auf Grund der früheren teerhaltigen Beschichtung sowie einer Splitt-Bestreuung erhebliche Schadstoffe aufweisen, u.a. die sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe mit einem PAK-Gehalt größer als 100 mg/kg TS und somit als gefährlicher Abfall eingestuft wird, da PAK-Verbindungen krebserzeugend sind. 


    Annahmekriterien von Dachdeckungsabfällen frei von Asbest und gefährlichen künstlichen Mineralfasern (KMF) = Preiskategorie 1 = L x B X D bis 1,50 m x 0,80 m x 10 mm. Dachpappe mit wenigen Verunreinigungen bis max. 5 Vol.-% (inkl. Polystyroldämmstoffen, FCKW-frei). Vor Übergabe des Abfalls muss dem Entsorger / Einsammler eine Analytik (PAK, Asbest, KMF-Fasern) sowie das Probenahmeprotokoll mit Bezug zum Bauvorhaben vorliegen. Es ist eine Prüfmethode für die Faseranalytik zu verwenden, die eine Nachweisgrenze von deutlich unter 0,1 Ma% hat. (Analyse nach VDI 3866 Blatt 5, Anhang B)


    Download:

    Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle u. weiterführende Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle

Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffen enthält (auch KMF genannt), AVV 170603*

Anderes Dämmmaterial – auch KMF (künstliche Mineralfaser) genannt – sind Materialien, die nicht brennbar sind.

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    wie z.B.:

    • Glaswolle
    • Steinwolle
    • Schlackenwollen
    • und Keramikfaser Produkte

    Diese KMF Materialien werden unter anderem als Wärme-, Schallisolierung und Brandschutzprodukte z.B.

    • in Trennwänden und Fußböden
    • als Isolierungen von Rohrleitungen
    • Dachbau
    • Gipskartonplatten und
    • Spanplatten

    genutzt. Auf Grund ihrer Gefahrenmerkmale (krebserzeugend H7, reizend H4) wird dieser Abfall als gefährlicher Abfall eingestuft. Herstellung / Verwendung bis einschließlich 2000.


    Bitte beachten Sie, dass o.g. Material immer in Kunststoffgewebesäcken oder Kunststoffgewebe Big-Bags oder Container Big-Bags jeweils mit Warnaufdruck "Mineralfaserabfälle" vom Abfallerzeuger am Entstehungsort zu verpacken sind. Für gefährliche Abfälle besteht grundsätzlich eine Nachweispflicht mittels Entsorgungsnachweis (sogenannte Vorabkontrolle) bzw. Begleit-/Übernahmescheinen (sogenannte Verbleibskontrolle)


    Download: 

    Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen

Bitumen, AVV 170302

Diese Abfallart stammt aus dem Neubau von Gebäuden, wo Verschnitte und Reste von teerfreien Dachpappen anfallen.

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    Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen....., AVV 170302 - teerfrei, ohne Asbest u. KMF

    Herkunft aus Neubau von Gebäuden, wo Verschnitte und Reste von teerfreien Dachpappen anfallen. Heute werden Dachpappen ausschließlich mit Bitumen beschichtet, die keine oder nur in Spuren PAK-Verbindungen aufweisen. Bitumen besitzt eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Wasser, Luft und Chemikalien. Annahmekriterien wie AVV 170303*.


    Man findet seine Anwendung  in Abdichtungsmaterialien, wie z.B.:

    • Dach- und Dichtungsbahnen
    • Straßenbelag und
    • Isolieranstriche

    Download:

    Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle u. weiterführende Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle

Asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605*

Bei diesen Abfällen handelt es sich um Materialien, die vorwiegend bei der Herstellung und Verwendung von Baustoffen als auch bei Abriss, Demontagen, Rückbau von Gebäuden

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    Asbesthaltige Baustoffe, AVV 170605*

    Bei diesen Abfällen handelt es sich um Materialien, die vorwiegend bei der Herstellung und Verwendung von Baustoffen als auch bei Abriss, Demontagen, Rückbau von Gebäuden entstehen. Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. Seit 1991 besteht in Deutschland ein Herstellungsverbot und ab 1992 ein Verwendungsverbot für Asbestzemententprodukte. Die entstehenden asbesthaltigen Abfälle, die bei Abbruch-Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen anfallen, sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Asbesthaltige Bauabfälle sind in Kunststoffgewebe-Säcken oder in Kunststoffgewebe-Big-Bags am Entstehungsort vom Abfallerzeuger zu verpacken. Produkte, die festgebundenes Asbest mit einer Rohdichte über 1000 kg/m³ = 10 - 15 % Asbest, restliche Menge Zement enthalten z.B.: Asbestzementplatten für 

    • Heizkörper
    • Fassadenverkleidungen
    • Dacheindeckungen
    • Asbestzementrohre
    • Kanalelemente
    • Blumenkästen
    • Fensterbrettern
    • Baufanit, Eternit

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Abfallart AVV-Nr. 3cbm Container 5cbm Container 7cbm Container ab 10cbm Container (je cbm)
in € in € in € in €
Beton armiert <60x40x40 170101 150,00 netto 190,00 netto 230,00 netto 30,00 netto
178,50 brutto 226,10 brutto 273,70 brutto 35,70 brutto
Ziegel 170102 295,00 netto 395,00 netto - 60,00 netto
351,05 brutto 470,05 brutto - 71,40 brutto
Fliesen, Keramik 170103 295,00 netto 395,00 netto 475,00 netto 60,00 netto
351,05 brutto 470,05 brutto 562,25 brutto 71,40 brutto
gem. Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik 170107 315,00 netto 400,00 netto 490,00 netto 60,00 netto
374,85 brutto 476 brutto 583,10 71,40 brutto
Boden und Steine 170504 295,00 netto 395,00 netto - 60,00 netto
351,05 brutto 470,05 brutto - 71,40 brutto
Baustoffe auf Gipsbasis 170802 400,00 netto 405,00 netto 500,00 netto 55,00 netto
357,00 brutto 481,95 brutto 595,00 brutto 65,45 brutto
gem. Bau- und Abbruchsabfälle 170904 350,00 netto 450,00 netto 550,00 netto 74,00 netto
416,50 brutto 535,50 brutto 654,50 brutto 88,06 brutto
Holz AI-AIII 150103 240,00 netto 300,00 netto 360,00 netto 45,00 netto
170201 285,60 brutto 357,00 brutto 428,40 brutto 53,55 brutto
Holz AIV 170204* 297,00 netto 405,00 netto 430,00 netto 57,00 netto
353,43 brutto 481,95 brutto 511,70 brutto 67,83 brutto
Grünabfälle, Gartenabfälle 200201 285,00 netto 364,00 netto 390,00 netto 44,00 netto
339,15 brutto 433,16 brutto 464,10 brutto 52,36 brutto
gem. Verpackungen 150106 300,00 netto 410,00 netto 484,00 netto 60,00 netto
348,00 brutto 475,60 brutto 561,44 brutto 69,60 brutto
Sperrmüll 200307 300,00 netto 410,00 netto 484,00 netto 60,00 netto
357,00 brutto 487,90 brutto 575,96 brutto 71,40 brutto
Pappe, Papier 150101 140,00 netto 160,00 netto 170,00 netto auf Anfrage
166,60 brutto 190,40 brutto 202,30 brutto auf Anfrage
Eisen und Stahl 170405 60,00 netto 50,00 netto 0,00 0,00
71,40 brutto 59,50 brutto 0,00 0,00
Kohlenteer und teerhaltige Produkte 170302 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
170303 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
170903 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
anderes Dämmmaterial (KMF) 170603* 354,00 netto 474,00 netto 570,00 netto 70,00 netto
421,26 brutto 564,06 brutto 678,30 brutto 83,30 brutto
anderes Dämmmittel (KMF Deckenplatten) 170603* auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage
asbesthaltige Baustoffe 170605* 480,00 netto 715,00 netto 935,00 netto 135,00 netto
571,20 brutto 850,85 brutto 1.112,65 brutto 160,65 brutto

AVV-Nr., die mit einem * gekennzeichnet sind, sind gefährliche Abfälle
und müssen gesondert und sortenrein entsorgt werden und sind in jeweilige Kunststoffgewebesäcke (Big Bags) mit
Warnaufdruck zu verpacken.


Big Bags Anlieferungen können Sie gern in Verbindung mit Ihrer Containergestellung erteilen: Kosten je Big Bag für

AVV 170603* (KMF) Fassungsvermögen ca. 2,5 cbm - 10,00 € netto (11,90 € brutto)

AVV 170605* (asbesthaltige Baustoffe) ca. 1,0 cbm - 18,25 € netto (21,72 € brutto)

AVV 170903* (Dachpappe mit Asbest) ca. 1,0 cbm - 18,25 € netto (21,72 € brutto)


Ab dem 11. Tag berechnen wir je Behälter/je Tag ein Mietpreis i.H.v. 2,00 € netto (2,38 € brutto).


Obige Preise beinhalten An- und Abfahrt, Verwertung / Beseitigung zzgl. 19% Mehrwertsteuer.


Neukunden bezahlen bei Anlieferung bzw. Gestellung des Containers per Barzahlung vor Ort oder vorab per Überweisung jedoch vor Containergestellung.    ** Diese Behältergrößen können wir für dieses Material nicht anbieten. 


Stand: 01.01.2022

Wenn Sie Fragen zu unseren Preisen haben, dann zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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