Bei diesen Abfällen handelt es sich um Materialien, die vorwiegend bei der Herstellung und Verwendung von Baustoffen als auch bei Abriss, Demontagen, Rückbau von Gebäuden entstehen. Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. Seit 1991 besteht in Deutschland ein Herstellungsverbot und ab 1992 ein Verwendungsverbot für Asbestzementprodukte. Die entstehenden asbesthaltigen Abfälle, die bei Abbruch- u. Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen anfallen, sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Asbesthaltige Bauabfälle sind in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big Bags am Entstehungsort vom Abfallerzeuger zu verpacken.
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