Abfallart Beton, AVV 107101
Dieses Material ist ein mineralischer Abfall und lässt sich gut wiederverwerten.
Mineralische Abfälle die oft bei Abbruch-, Sanierungs- und Neubauarbeiten anfallen, lassen sich in Brecheranlagen zerkleinern und zu Recyclingbeton und Betongranulat wiederverarbeiten
Serviceliste
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Was darf in den Container?Listenelement 1
- Straßenaufbruch, teerfrei
- reiner Betonaufbruch (mit und oder Bewehrung)
- Naturstein
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Was darf nicht in den Container?
- Schornsteinabbruch
- Nachtstpeicheröfen
- Baustoffe auf Gipsbasis (Porenbeton, Ytong, Bimsstein (Leichtbaustoffe))
- Asbest und asbesthaltige Materialien
- Estrich aus Bitumen
- Teer und teerhaltige Materialien
- Dachpappe
- Dämm- und Isoliermaterial (z.B. Mineralwolle, Styropor)
- Flachglas
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Was kostet ein Container mit Beton, AVV 170101?
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Allgemeine Hinweise
- Absetzbehälter 3, 5, 7 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,70 m)
- Abrollbehälter 12, 15, 18, 28, 34, 40 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,80 m)
- Auftragsannahme zwischen 08:00 - 15:00 Uhr von Montag - Freitag
- ab Auftragseingang 1 - 2 Tage Vorlaufzeit = Bearbeitungszeit
- bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland bis 10 qm genutzte Fläche und Stellzeit bis zu 10 Tagen darf der Container am Straßenrand abgestellt werden, alles was darüber liegt bedarf einer Sondernutzungserlaubnis die beim Tiefbauamt durch den Bauherren zu beantragen ist. Gegebenfalls richten Sie als Bauherr rechtzeitig Halteverbotszonen ein. Abrollbehälter ab 10 cbm erfordern immer eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 1. Tag der Gestellung
- asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterial sind jeweils in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big-Bags mit Warnaufdruck "Asbest" nach TRGS 519 (gilt auch für Dachpappen mit Asbest) bzw. Warnaufdruck "KMF/Mineralfaserabfälle" nach TRGS 521 zu verpacken