Dachpappen, AVV 170302, 170303*, 170903*
Dachpappen können aufgrund ihrer festen Verbundenheit mit anderen Bestandteilen nicht recycelt werden. Bevor die Dachpappe als Ersatzbrennstoff thermisch verwertet werden kann, wird sie zerkleinert und nach Kerngrößen geordnet.
Zu diesem Abfall gehören ausschließlich Teer- und Bitumendachpappe, außerdem ist es unbedingt notwendig einen Nachweis dazu vorzulegen, dass kein Asbest enthalten ist.
Teerhaltige Dachpappe wurde bis ca. 1965 verbaut.
Teer ist eher dunkelbraun bis schwarz, während Bitumen tiefschwarz ist
Serviceliste
-
Was darf in den Container?Listenelement 1
- 170302 - bitumenhaltige Dachpappe, teerfrei und frei von Asbest und KMF (PAK < 100 mg/kg TS) Einstufung nur mit Analytik möglich
- 170303* - teerhaltige Dachpappe, frei von Asbest und KMF (PAK > 100 mg/kg TS) Einstufung nur mit Analytik möglich
- 170903* - teerhaltige oder teerfreie Dachpappe mit Asbest und KMF, verpackt in jeweils 1 cbm Big-Bags Einstufung ohne Analytik möglich
- Download SBB-Merkblatt
-
Was darf nicht in den Container?
- Dachpappen mit Styropor (Preis bitte gesondert erfragen)
- mineralische Baustoffe wie z.B. Bauschutt oder Straßenaufbruch
- Eisen und Stahl
- Vermischungen mit anderen Materialien
-
Was kostet ein Container mit Dachpappe?????
Ein kostenloses und unverbindliches Angebot für die Entsorgung Ihrer Dachpappen können wir erst mit Einreichung einer Analytik vornehmen. Gern sind wir Ihnen hierbei behilflich.
-
Allgemeine Hinweise
- Absetzbehälter 3, 5, 7 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,70 m)
- Abrollbehälter 12, 15, 18, 28, 34, 40 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,80 m)
- Auftragsannahme zwischen 08:00 - 15:00 Uhr von Montag - Freitag
- ab Auftragseingang 1 - 2 Tage Vorlaufzeit = Bearbeitungszeit
- bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland bis 10 qm genutzte Fläche und Stellzeit bis zu 10 Tagen darf der Container am Straßenrand abgestellt werden, alles was darüber liegt bedarf einer Sondernutzungserlaubnis die beim Tiefbauamt durch den Bauherren zu beantragen ist. Gegebenfalls richten Sie als Bauherr rechtzeitig Halteverbotszonen ein. Abrollbehälter ab 10 cbm erfordern immer eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 1. Tag der Gestellung
- asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterial sind jeweils in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big-Bags mit Warnaufdruck "Asbest" nach TRGS 519 (gilt auch für Dachpappen mit Asbest) bzw. Warnaufdruck "KMF/Mineralfaserabfälle" nach TRGS 521 zu verpacken
- Wenn Sie als Abfallerzeuger weniger als 20 t gefährliche Abfälle je Abfallart und Anfallstelle im Jahr erzeugen, kann die Nachweisführung über unseren Sammelentsorgungsnachweis erfolgen. Größere Mengen sind über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die Dokumentation der Entsorgung gefährlicher Abfälle erfolgt im Rahmen der elektronischen Nachweisführung