Sperrmüll, AVV 200307
Als Sperrmüll werden alle Einrichtungs-, Haushalts- und Gebrauchsgegenstände bezeichnet, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts und/oder ihrer Beschaffenheit nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Bewegliche Einrichtungsgegenstände die nicht mit dem Haus verbunden sind oder waren.
Serviceliste
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Was darf in den Container?Listenelement 1
- Möbel (z.B. Schränke, Regale, Stühle, Polstermöbel, Küchenmöbel)
- Teppiche, Matratzen
- Fahrräder, Kinderwagen
- Spielzeug, Bücher
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Was darf nicht in den Container?
- Garten- und Parkabfälle, Organik
- Hausmüll
- Bauschut / Baumischabfall
- Schornsteinabbruch
- Nachtstpeicheröfen
- Elektronische Geräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Fernseher, Monitore, Drucker)
- Asbest und asbesthaltige Materialien
- Estrich aus Bitumen
- Lacke, Farben, Kleber
- Flüssigkeiten (Öle, Verdünnung)
- Autoreifen
- Teer und teerhaltige Materialien
- Dachpappe
- Dämm- und Isoliermaterial (z.B. Mineralwolle, Styropor)
- Leuchtstoffröhren
- Holz, das gefährliche Stoffe enthält
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Was kostet ein Container mit Sperrmüll, AVV 200307?
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Allgemeine Hinweise
- Absetzbehälter 3, 5, 7 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,70 m)
- Abrollbehälter 12, 15, 18, 28, 34, 40 cbm mit oder ohne Deckel (Lkw-Einfahrtsbreite 2,80 m)
- Auftragsannahme zwischen 08:00 - 15:00 Uhr von Montag - Freitag
- ab Auftragseingang 1 - 2 Tage Vorlaufzeit = Bearbeitungszeit
- bei Inanspruchnahme von öffentlichen Straßenland bis 10 qm genutzte Fläche und Stellzeit bis zu 10 Tagen darf der Container am Straßenrand abgestellt werden, alles was darüber liegt bedarf einer Sondernutzungserlaubnis die beim Tiefbauamt durch den Bauherren zu beantragen ist. Gegebenfalls richten Sie als Bauherr rechtzeitig Halteverbotszonen ein. Abrollbehälter ab 10 cbm erfordern immer eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 1. Tag der Gestellung
- asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterial sind jeweils in Kunststoffgewebe-Säcken oder Kunststoffgewebe-Big-Bags mit Warnaufdruck "Asbest" nach TRGS 519 (gilt auch für Dachpappen mit Asbest) bzw. Warnaufdruck "KMF/Mineralfaserabfälle" nach TRGS 521 zu verpacken